Teilnahmebedingungen

für Einreichungen zum Kurzfilmwettbewerb

Achtung Regeln!

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Bundesfestival junger Film 2023. Mit der Einreichung bestätigt ihr, diese gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Einreichfrist

Die letzte Einreichfrist ist der 10. Februar 2023.

Länge

Die Filme dürfen maximal 30 Minuten dauern.

Alter

Der·die Regisseur·in darf zum Zeitpunkt der Einreichung maximal 30 Jahre alt sein. Es reicht, wenn dies für eine der genannten Personen zutrifft.

Deutschlandbezug

Da es sich um ein Bundesfestival handelt, muss es einen "Deutschlandbezug" geben: Entweder stammt eine maßgebliche Anzahl an Teammitgliedern aus Deutschland oder der Film ist auf deutsch oder in Deutschland gedreht worden.

Herstellungsjahr

Der Film darf nicht vor 2020 fertiggestellt worden sein.

Haftungsausschluss

Das Festival übernimmt nicht und haftet für keine Schäden, die durch Rechteverletzungen entstehen sollten.

Sorgfalt

Der·Die Einreicher·in verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgefüllt zu haben.

Preise

Für den Wettbewerb sind Preisgelder ausgeschrieben. Die Anzahl, Art und Dotierung der Preise kann sich jederzeit ändern, ohne dass der·die Einreichende gesondert hierfür im Vorfeld informiert werden muss.

Sichtungskopie

Die eingereichte Sichtungskopie muss über unser Onlineformular hochgeladen werden und online bis Ende Juni 2023 durchgängig abrufbar sein. Befristete Downloadlinks können leider nicht berücksichtigt werden.

Vorauswahl

Eine Einreichung bedeutet nicht direkt die Teilnahme an dem Wettbewerb. Eine Vorauswahljury sichtet alle Beiträge sorgfältig und entscheidet über die Aufnahme in den Wettbewerb.

Persönliche Anwesenheit

Wir wollen, dass die Filmschaffenden persönlich anwesend sind, um ihre Filme zu präsentieren und sich miteinander austauschen. Deshalb muss mindestens ein Teammitglied den Film persönlich auf dem Festival vorstellen. Der Zeitpunkt des Screenings wird den ausgewählten Teilnehmern nach der Vorauswahl bekanntgegeben.

Nutzungsrechte

Der·Die Einreicher·in erteilt mit der Filmeinreichung die Erlaubnis zur angemessenen und kostenlosen Verwendung, Speicherung und Vervielfältigung von eingereichten Fotos, Videos, Audios, Texten und Daten für die Zwecke der Berichterstattung, sowie zur Wettbewerbs- und Festivalpromotion, sowohl im Internet, als auch im TV, Radio, Zeitungen, Magazinen und über andere Distributionswege. Der·Die Einreicher·in versichert, alle hierfür notwendigen Rechte zu besitzen und in der Lage zu sein, uns entsprechende Nutzungsrechte übertragen zu können. Die oben genannten Nutzungsrechte werden mit dem Absenden des Einreichformulars übertragen. Der·Die Einreichende versichert, dass er·sie im Besitz aller Rechte für den angemeldeten Film und damit berechtigt ist, den Film beim vom 15. bis 18. Juni 2023 anzumelden.